Mitteilung zum Start ins Jahr 2022
Sehr geehrte Eltern,
folgende Regelungen gelten weiterhin bis zum 11.01.2022
Für die Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe (einschließlich Förderschule Lernen), 9 und 10 (einschließlich Förderschule Lernen), gilt Präsenzpflicht.
Die Schülerinnen der Klassestufen 7 und 8 (einschließlich Förderschule Lernen) können aufgrund der Erklärung der Eltern dem Präsenzunterricht fernbleiben.
i.
Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben; einer Begründung bedarf es nicht.
ii.
Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
iii.
Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
iv.
Die Schulen sollen die Schülerlinnen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Auszug aus dem 9. Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2021/2022
Die Teststrategie Montag, Mittwoch und Freitag gilt weiterhin für alle nichtgeimpften Schülerinnen.. Die Ausgabe für den 03.01.2022 ist erfolgt.
Schulleitung